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DEGIRO und die Schweizer Steuererklärung – das brauchst du wirklich

DEGIRO ist einer der beliebtesten Online-Broker bei Schweizer Privatanlegern – günstige Gebühren, breites ETF-Angebot, einfache Bedienung. Bei der Steuererklärung in der Schweiz wird es dann allerdings spannend: DEGIRO ist eine niederländische Bank (Teil der flatexDEGIRO Bank) und stellt keinen offiziellen Schweizer Steuerausweis aus. Stattdessen bekommst du Rohdaten, die du selbst für das Wertschriftenverzeichnis aufbereiten musst.

Auch wichtig: weil DEGIRO kein Schweizer Qualified Intermediary ist, spielt das Formular R-US 164 für DEGIRO-Anleger keine Rolle. Du arbeitest fast ausschliesslich mit dem DA-1.

Welche Dokumente du herunterlädst

Aus dem DEGIRO-Backoffice exportierst du in der Regel:

Diese Daten enthalten alles, was die Steuerverwaltung sehen will – aber im falschen Format und in EUR statt CHF.

Was du daraus erstellen musst

Für die Schweizer Steuererklärung brauchst du am Ende:

Hinweis zur Stempelabgabe: Auf Käufen und Verkäufen über DEGIRO fällt keine Schweizer Umsatzabgabe an, da DEGIRO kein inländischer Effektenhändler ist. Die Schweizer Stempelabgabe wird nur erhoben, wenn ein Schweizer Effektenhändler an der Transaktion beteiligt ist.

Das bedeutet: jede Position muss zum Bilanzstichtag mit dem ICTax-Steuerwert bewertet werden, nicht zum Marktkurs deines Brokers. Dividenden müssen zum Devisenkurs am Auszahlungstag in CHF umgerechnet werden – nicht zum aktuellen Tageskurs beim Ausfüllen.

Warum das aufwendig ist

Wer manuell arbeitet, sitzt schnell ein paar Stunden pro Steuerperiode an Excel-Tabellen, ICTax-Recherche und Tageskurslisten. Genau hier setzt esteuer-broker an: Wir verarbeiten deine DEGIRO-Exports automatisch und erzeugen einen eCH-0196-konformen Steuerauszug, den du als Vorbereitungshilfe für deine Steuererklärung nutzen kannst.