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eCH-0196: Was der Barcode auf dem Steuerauszug wirklich macht

Wer schon einmal einen Steuerauszug von UBS, ZKB, Raiffeisen oder PostFinance in der Hand hatte, kennt diese eine Seite ganz hinten: ein grosser quadratischer 2D-Barcode mit dem Hinweis "für die elektronische Übernahme in die Steuererklärung". Genau dieser Barcode ist der Grund, warum du in eTax ZH, ZHprivateTax, BalTax, GeTax oder eFisc einen Bank-Steuerauszug einscannen kannst — und Sekunden später stehen alle Wertschriften, Steuerwerte und Bruttoerträge fertig im Wertschriftenverzeichnis.

Hinter diesem Barcode steckt ein offener Schweizer Standard mit dem etwas sperrigen Namen eCH-0196. Schauen wir ihn uns an.

Warum es eCH-0196 überhaupt gibt

Bis Mitte der 2010er-Jahre lieferte jede Bank ihren Steuerausweis im eigenen Format aus — manche als reines PDF, manche mit eigenen Excel-Beilagen, manche als Papierdokument. Für die Steuerverwaltung bedeutete das: jede Position musste manuell ins Wertschriftenverzeichnis abgetippt werden. Für Anleger mit 30+ ETF- und Aktienpositionen war das ein Abend Arbeit pro Steuerjahr — mit entsprechend hoher Fehlerquote.

Der Verein eCH (eGovernment Schweiz) hat zusammen mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und Vertretern der kantonalen Steuerverwaltungen einen einheitlichen Datenstandard definiert: eCH-0196 — eSteuerauszug für Wertschriften und Guthaben. Banken, die diesen Standard verwenden, liefern den Auszug als PDF mit eingebettetem 2D-Barcode aus. Steuerprogramme aller Kantone können den gleichen Barcode lesen.

Das Resultat: aus "Abend Arbeit pro Steuerjahr" wurde "Barcode scannen, fertig".

Was im Barcode tatsächlich drinsteckt

Der 2D-Barcode (technisch ein PDF417-Code, oft über mehrere Streifen verteilt) enthält kein Bild und kein PDF — sondern eine komprimierte, signierte XML-Datenstruktur mit allen steuerrelevanten Informationen:

Dazu kommen technische Meta-Felder wie eine Schema-Version (eCH-0196 wird laufend weiterentwickelt) und ein Hash über den Inhalt, mit dem das Steuerprogramm die Integrität prüft.

Wichtig zu verstehen: der Barcode ist selbsttragend. Das Steuerprogramm braucht keine Internetverbindung zur Bank, keine API, keinen Login. Alles, was zum Befüllen des Wertschriftenverzeichnisses nötig ist, steckt direkt im PDF.

Welche Steuerprogramme den Barcode lesen

eCH-0196 ist ein offener Standard. Jedes kantonale Steuerprogramm, das den Import unterstützt, kann einen eCH-0196-Auszug einlesen — unabhängig davon, von welcher Bank er stammt. In der Praxis betrifft das praktisch alle modernen kantonalen Lösungen, darunter:

Die Funktion heisst je nach Programm "Steuerauszug importieren", "Wertschriften importieren" oder "Barcode einlesen". Du legst das PDF auf den Scanner oder lädst es als Datei hoch — den Rest macht das Programm.

Das Loch im Schweizer Modell: ausländische Broker

Der Standard ist offen, aber es gibt einen Haken: eCH-0196 wird in der Praxis nur von Schweizer Banken ausgestellt. DEGIRO, Interactive Brokers, Saxo, Trading 212, Swissquote (für gewisse Konto-Typen ja, für andere nein) — die liefern dir Rohdaten in EUR oder USD, ohne Steuerwerte in CHF, ohne Barcode. Wer dort sein Depot hat, muss das Wertschriftenverzeichnis nach wie vor manuell befüllen.

Genau diese Lücke schliesst esteuer-broker. Aus deinen DEGIRO-Exporten (Jahresübersicht-PDF + Kontobewegungen-CSV) erzeugen wir:

  1. die ICTax-basierte Bewertung aller Positionen per 31.12. in CHF
  2. den korrekten Bruttoertrag pro Dividenden-Zahlung in CHF (Devisenkurs am Auszahlungstag)
  3. die DA-1-relevanten Quellensteuer-Beträge
  4. ein eCH-0196-konformes PDF mit Cover-Seite, Wertschriftenverzeichnis und Barcode-Seite

Das Resultat ist exakt das gleiche Format, das deine Bank liefern würde — nur eben für dein DeGiro-Depot. Du legst es in deinem kantonalen Steuerprogramm auf den Scanner oder lädst die PDF-Datei hoch, und das Wertschriftenverzeichnis ist befüllt. Erstes Mal, dass DeGiro-Anleger den 1-Klick-Komfort bekommen, den Bank-Kunden seit Jahren kennen.

Was du selbst noch prüfen solltest

Auch mit Barcode-Import bleibst du verantwortlich für die Korrektheit deiner Steuererklärung — genau wie bei einem Bank-Auszug. Bevor du absendest, lohnt sich:

Wenn du das gemacht hast, ist der eSteuerauszug eine Beilage wie jede andere — mit dem Unterschied, dass du dafür keinen Abend abgetippt hast.


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