Quellensteuer auf US-Dividenden: DA-1, W-8BEN und 15 statt 30 Prozent
Wer US-Aktien oder US-ETFs hält, zahlt auf Dividenden grundsätzlich 30% Quellensteuer in den USA. Mit dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz–USA reduziert sich dieser Satz auf 15% – aber nur, wenn zwei Schritte stimmen: das W-8BEN beim Broker und das Formular DA-1 in der Schweizer Steuererklärung.
Schritt 1: W-8BEN beim Broker
Mit dem W-8BEN bestätigst du gegenüber dem Broker, dass du in der Schweiz steuerlich ansässig bist. Dadurch behält der Broker bei US-Dividenden nur 15% statt 30% ein. DEGIRO und die meisten anderen ausländischen Broker holen das W-8BEN beim Onboarding ab.
Gültigkeit: Ein W-8BEN ist bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach Unterzeichnung gültig und muss danach erneuert werden – ausser du hast eine US-Steuer-ID (ITIN/SSN) eingetragen, dann läuft es unbefristet weiter. Wer die Erneuerung verschläft, zahlt ab Ablauf wieder 30%, und der Differenzbetrag kann nur noch direkt beim US-IRS zurückgefordert werden (langwierig, oft erfolglos).
Schritt 2: DA-1 in der Schweizer Steuererklärung
Die einbehaltenen 15% rechnest du dir über die Schweizer Einkommenssteuer an. Dafür gibt es das Formular DA-1 ("Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuern"): Du listest pro Position die Bruttodividende und die anrechenbare Quellensteuer (15%). Die Quellensteuer wird dann auf deine Schweizer Steuerschuld angerechnet.
Voraussetzungen:
- Die Dividende stammt aus einem DBA-Land mit anwendbarem Reduktionssatz.
- Du belegst die ursprüngliche Quellensteuer korrekt (Brokerauszug).
- Der Anrechnungsbetrag bleibt unter dem Plafond deiner Schweizer Steuerschuld auf diese Erträge.
- Die nicht-rückforderbare ausländische Steuer übersteigt im Total CHF 100 pro Steuerjahr (sonst keine Anrechnung).
R-US 164 – nur für Schweizer Banken als Qualified Intermediary
Häufige Verwechslung: das Formular R-US 164 (auch "Steuerrückbehalt USA"). Es betrifft die zweiten 15%, die nur dann zusätzlich einbehalten werden, wenn deine US-Wertpapiere bei einer Schweizer Bank als Qualified Intermediary liegen. Bei einem ausländischen Broker wie DEGIRO ist R-US 164 nicht relevant – dort werden diese zusätzlichen 15% gar nicht erst einbehalten.
Wer also über DEGIRO investiert, braucht in der Regel nur den DA-1. In vielen Kantonen sind DA-1 und R-US 164 ohnehin in einem gemeinsamen Ergänzungsblatt zur Steuererklärung integriert.
Häufige Fehler
- Brutto vs. netto verwechseln: Im DA-1 gehört der Bruttobetrag der Dividende, nicht der nach Quellensteuer ausgezahlte Betrag.
- Vergessen, das W-8BEN zu erneuern.
- Die CHF-100-Schwelle unterschreiten und sich wundern, warum die Anrechnung nicht erfolgt.
- Devisenkurs nicht zum Auszahlungstag der Dividende anwenden.
Wo esteuer-broker hilft
Aus deinen DEGIRO-Daten erzeugt esteuer-broker einen Steuerausweis, der Dividenden und einbehaltene ausländische Quellensteuer in CHF umrechnet (Devisenkurs zum Auszahlungstag). Damit hast du die Bruttowerte und die Quellensteuerbeträge sauber aufbereitet, die du für den DA-1-Eintrag im kantonalen Steuerprogramm brauchst.
Die DA-1-Eintragung selbst – also das Markieren als anrechnungsberechtigt, die Plafond-Prüfung und die CHF-100-Schwelle – nimmst du im kantonalen Steuerprogramm vor. Eine automatische DA-1-Klassifizierung im Steuerausweis ist auf der Roadmap.